KfW vergibt lukrative Darlehen für Wärmedämmmaßnahmen im Alt- und Neubau
Um den Verbrauch von Öl und Gas im Gebäudebereich deutlich zu reduzieren oder völlig zu vermeiden, muss neben dem verstärkten Einsatz Erneuerbarer Energien die Energie vor allem auch effizient genutzt werden. Das heißt: gute Wärmedämmung des Gebäudes. Was im Neubau gleich von vornherein berücksichtigt werden kann, kann im Altbau durch energieeffiziente Sanierung nachgeholt werden. Generell gilt: Beim Einbau eines neuen Heizkessels ist es immer sinnvoll, gleich eine Solarwärmeanlage mit einzubauen. Ebenso bietet es sich an, eine Solarkollektoranlage einzubauen, wenn das Dach gedämmt und frisch gedeckt wird. Energieeffizientes Bauen sowie Wärmedämmung und Heizungsmodernisierung im Gebäudebestand kombiniert mit Erneuerbaren Energien belohnt die Bundesregierung durch zinsgünstige Darlehen. Für alle Programme gilt: Informationen zu den Förderkonditionen und zu den aktuellen Zinssätzen gibt es unter www.kfw-foerderbank.de, die Kreditanträge sind bei der Hausbank zu stellen.
Hier finden Sie eine Übersicht der Förderung von Ein- und Zweifamilienhäusern.

Diese Programme fördern Energiesparhäuser im Neubaubereich: das KfW-Effizienzhaus 85, 70 und KfW-Effizienzhaus 55 (d.h., der Wärmeverbrauch pro m2 Wohnfläche beträgt nur 85, 70 bzw. 55 % des EnEV-Mindeststandards und es gelten besondere Anforderungen an den sog. Transmissionswärmeverlust) oder Passivhäuser. Gefördert werden damit auch der Einbau von Heizungstechnik auf der Basis Erneuerbarer Energien. Energieeffizienz auf höchstem Niveau z.B. mit einem KfW-Effizienzhaus 55 wird durch einen effektiven Zinssatz von 2,47% bei einer Laufzeit von 10 Jahren belohnt (Stand Januar 2010). Die Kredithöhe je Wohneinheit liegt bei max. 50.000 Euro.
Diese Programme fördern Energieeinsparungen im Gebäudebestand durch Wärmedämmung und Heizungsmodernisierung sowie die Nutzung Erneuerbarer Energien. Bei einer Gebäudesanierung auf Neubau-Niveau (EnEV oder besser) wird zusätzlich zum günstigen Kredit ein attraktiver Tilgungszuschuss gewährt. Möglich ist die Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus oder die Durchführung von Einzelmaßnahmen bzw. eine freie Kombination von Einzelmaßnahmen. Gefördert werden Wohngebäude, die bis zum 1.1.1995 erstellt wurden. Die Kreditlaufzeiten liegen bei 10, 20 oder 30 Jahren, der maximale Kreditbetrag liegt bei 50.000 Euro je Wohneinheit bei Durchführung von Einzelmaßnahmen und bei 75.000 Euro je Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
Weitere Informationen unter www.solarfoerderung.de